Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt, die Sie nicht benötigen, und möchten diese aufgrund der aktuellen Marktlage verkaufen? Beim Wohnungsverkauf können schnell Fehler passieren, die Sie viel Geld kosten.

Gerade im Hochpreisbundesland Tirol kann ein kleiner Fehler bereits einen Unterschied von 10 Prozent des Verkaufspreises ausmachen. Verkaufen Sie Ihre Eigentumswohnung beispielsweise um 300.000 Euro ist das eine Differenz von 30.000 Euro, die Sie unter Umständen verspielt haben.

Als erfahrener Immobilienmakler in Tirol und beeideter Immobilien Sachverständiger möchte ich in diesem Beitrag mein Wissen mit Ihnen teilen: Ich verrate Ihnen, welche 3 teuren Fehler Ihnen nicht passieren sollten und wie Sie diese vermeiden.

1. Fehler: Sie veranschlagen beim Wohnungsverkauf einen falschen Verkaufspreis

Der richtige Verkaufspreis spielt eine zentrale Rolle, denn er entscheidet schlussendlich, ob Sie einen finanziellen Gewinn oder Verlust machen. Verlangen Sie zu viel oder zu wenig, kann das einen herben finanziellen Schaden bedeuten.

Wenn Sie den Verkaufspreis zu niedrig ansetzen, verschenken Sie von vornherein einen Teil Ihrer Wohnung. Das heißt, Sie bekommen nicht das Geld, das Ihnen für eine Immobilie dieser Art zustehen würde. Darüber freut sich dann aber nur der Käufer.

Jetzt könnten Sie sich denken: In Tirol sind die Preise ohnehin unverschämt hoch, da können Sie ja auch mal mehr verlangen. Davon rate ich Ihnen ab! Denn ein zu hoher Verkaufspreis führt am Ende zu einem Verkauf unter Wert. Lassen Sie mich das genauer erklären.

Nehmen wir an, Sie verlangen für Ihre Wohnung absichtlich mehr, als diese tatsächlich wert ist. Immobilienprofis beobachten den Markt genau und sehen Ihr überteuertes Angebot. Als Folge bieten die Profis ihre Immobilien zu Billigpreisen an – die Interessenten kaufen dort und Ihre Wohnung bleibt lange auf dem Markt.

Je länger diese nicht verkauft wird, umso weiter mindert sich deren Wert – eine Abwärtsspirale beginnt sich zu drehen. Letzten Endes müssen Sie die Wohnung unter Wert abgeben.

Um dieses Problem zu vermeiden, rate ich Ihnen vorab einen Sachverständiger für Immobilien in Tirol zu engagieren und sich von diesem ein Gutachten erstellen zu lassen. Damit wissen Sie, wie viel Sie für Ihre Immobilie verlangen können und vermeiden den – meines Erachtens – teuersten Fehler beim Wohnungsverkauf.

2. Fehler: Sie verlangsamen den Verkaufsprozess durch unvollständige Unterlagen

In jeder Verkaufsphase müssen Sie für die Interessenten die relevanten Dokumente zur Verfügung stellen können. Ist das nicht der Fall, gerät der Verkaufsprozess ins Stocken. Das ist für den potenziellen Käufer ein Frustrationsmoment. Passiert Ihnen das öfters, verlieren Sie als Verkäufer an Seriosität und der Interessent springt ab.

Darum ist es wichtig, dass Sie mindestens die folgenden Unterlagen gut aufbereitet parat haben:

  • Grundbuchauszug
  • Baubescheid
  • Baupläne
  • Benützungsbewilligung je nach Rechtslage zum Errichtungsdatum
  • Energieausweis

Diese 5 Dokumente haben Sie einerseits als Ausdruck für Interessenten bei Wohnungsbesichtigungen dabei. Andererseits sollten diese Unterlagen elektronisch als PDF-Dateien mit einer gut versendbaren Dateigröße auf Ihrem Computer abgespeichert sein.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Dateien richtig und verständlich benennen. Genaueres zu den Dokumenten und woher Sie diese bekommen, können Sie in meinem Blogbeitrag „Checkliste Hausverkauf: So gehen Sie ideal Schritt für Schritt vor“ nachlesen.

Mein Tipp: Versuchen Sie für die potenziellen Käufer einen „Spannungsbogen“ aufzubauen und drücken Sie Ihnen nicht sofort alle gesammelten Unterlagen in die Hand. Gerade zu Beginn könnte das die Interessenten überfordern.

Übergeben Sie die Dokumente nach und nach und erklären Sie dabei, um welche Unterlagen es sich konkret handelt bzw. wozu die Interessenten diese brauchen.

3. Fehler: Sie nehmen sich zu wenig Zeit für Interessenten

Als Immobilienmakler höre ich immer wieder Horrorgeschichten von Wohnungssuchenden, die in Besichtigungsterminen von 15 Minuten mit mehreren weiteren Interessenten abgespeist wurden. Mir ist klar: Viele Verkäufer haben einen Vollzeit-Job, Familie, Hobbys, anderweitige Verpflichtungen…

Bedenken Sie aber, dass es sich bei den potenziellen Käufern vermutlich um „das Geschäft ihres Lebens“ handelt. Fühlen sich die Käufer nicht gut betreut, suchen sie sich ein anderes Objekt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Interessenten Zeit und Aufmerksamkeit schenken.

Das bedeutet:

  • Sie reagieren zeitnah auf E-Mails und Anrufe: Wenn Interessenten jedes Mal 3 Tage auf Ihre Antwort warten müssen, werden sie sehen sich stattdessen nach einer anderen Immobilie umsehen.
  • Sie beantworten Fragen der potenziellen Käufer ausführlich und stellen auf Wunsch weitere Bilder und Unterlagen zur Verfügung.
  • Sie stellen Zeit für Besichtigungstermine zur Verfügung. Beachten Sie: Die meisten potenziellen Käufer wollen sich die Wohnung vermutlich mehrmals ansehen, bevor sie sich endgültig für den Kauf entscheiden.

Wie können Sie Ihre Wohnung fehlerfrei verkaufen?

Ich habe Ihnen nun die 3 häufigsten Fehler vorgestellt und Ihnen ein paar Tipps gegeben, wie Sie diese vermeiden können. Allerdings können beim Wohnungsverkauf auch andere Fehler machen, die rechtliche oder weitere finanzielle Konsequenzen für Sie haben.

Um den Verkauf für beide Seiten reibungslos und fehlerfrei abwickeln zu können, empfehle ich, einen Makler zu beauftragen.

Natürlich ist das auch Eigenwerbung. „Was soll er denn sonst schreiben?“, werden Sie vielleicht fragen.

ABER: Ein Immobilienmakler kennt die Immobilienmarktsituation, weshalb er den richtigen Preis veranschlagt. Er holt die relevanten Unterlagen ein und bereitet sie für die Interessenten auf.

Außerdem hat ein Immobilienmakler aufgrund seiner spezifischen Ausbildung rechtliches Hintergrundwissen, was bedeutet, dass Sie beim Verkauf rechtlich abgesichert sind.

Wenn Sie also teure Fehler beim Wohnungsverkauf vermeiden und sich stattdessen lieber auf die Erfahrung eines Fachmannes verlassen wollen, können Sie sich gerne für ein kostenloses Erstgespräch bei uns melden. Auch bei Fragen zum Wohnungsverkauf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch (+ 43 512 580 242), per E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mag. Bernhard Großruck

 

© fizkes – stock.adobe.com

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