Sie würden gerne wissen, wie Sie die Maklerprovision berechnen? Und wie hoch diese ausfallen darf? Wir erklären es Ihnen.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Anspruch auf eine Maklerprovision durch einen abgeschlossenen Maklervertrag (dieser kann auch mündlich oder schlüssig zustande kommen) und durch Namhaftmachung des Interessenten (verkäufer-/vermieterseitig) und Namhaftmachung der Liegenschaft (käufer-/mieterseitig) entsteht.
Wir erläutern Ihnen die Berechnung der Makler-Provision anschließend anhand von zwei gängigen Beispielen: der Vermietung einer Wohnung und dem Verkauf eines Einfamilienhauses.
Theorie: Die Maklerprovision berechnen bei einer Vermietung
Gemäß Immobilienmakler-Verordnung fallen bei einer erfolgreichen Vermittlung einer Vermietung bis zu drei Netto-Monatsmieten (plus Heiz- und Betriebskosten als Bemessungsgrundlage sowie 20 % Umsatzsteuer hierauf) an. Bei einem Mieter sind es aktuell (je nach Mietdauer und Vertragsart) zwischen maximal 0,5 und 3 Monatsmieten.
Maklerprovision Vermieter
- bis zu maximal drei Bruttomonatsmieten werden fällig, egal ob es sich um einen befristeten oder einen unbefristeten Mietvertrag handelt
Maklerprovision Mieter von Wohnungen
- zwei Bruttomonatsmieten werden fällig, bei einem unbefristeten oder einem auf mehr als drei Jahre befristeten Mietvertrag
- eine Bruttomonatsmiete wird fällig, bei einem bis zu drei Jahre befristeten Mietvertrag
- ein halbe Bruttomonatsmiete ist dann zu bezahlen, wenn ein befristetes Mietverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird
Allerdings zahlt in Zukunft nach Einführung des Besteller-Prinzips, welches voraussichtlich am 1.1.2023 in Kraft tritt, nur mehr die Partei, die den Makler beauftragt hat. Dies ist im Regelfall der Vermieter. Dieses Gesetz ist allerdings noch in Begutachtung und nicht wirksam. Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, erfahren Sie das hier im Blog.
Konkretes Beispiel: Maklerprovision berechnen bei einer Vermietung
Wir illustrieren das Ganze nun anhand eines Beispiels: Familie Mayer bietet ihre zentral in Innsbruck gelegene Wohnung zu einer Miete von 1000 Euro + 250 Euro Bewirtschaftungskosten (100 Euro Heizkosten und 150 Euro Betriebskosten) an. Die Maklerprovision für eine erfolgreicher Vermittlung dieser Wohnung beläuft sich auf 4.500 Euro. Berechnet wird das wie folgt. Zunächst wird die Summe aus der dreifachen Nettomiete plus der Nebenkosten gebildet. Davon werden dann die 20% Umsatzsteuer ermittelt. Die Gesamtsumme ergibt sich dann aus der Netto-Provision plus der Umsatzsteuer.
Beispiel-Rechnung:
Netto Provision = 1000 Euro Monatsmiete*3 + 100 Euro Heizkosten*3 + 150 Euro Betriebskosten*3 = 3.750 Euro
Umsatzsteuer = 3.750 (Netto Provision) / 100 *20 = 750 Euro
—–
Gesamtsumme = Netto Provision plus Umsatzsteuer: 3.750 + 750 = 4.500 Euro Brutto
Theorie: Maklerprovision berechnen beim Verkauf einer Immobilie
Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist es üblich, dass die Maklerprovision vom Käufer getragen wird. Prinzipiell bietet sich an, dies sowie etliche andere Rahmenbedingungen schon in einem Kaufanbot schriftlich festzulegen.
Beim Verkauf einer Immobilie gelten folgende Werte:
- bis 36.336,42 Euro: max. 4% vom Kaufpreis
- zwischen 36.336,42 Euro und 48.448,51 Euro: 1.453,46 Euro
- über 48.448,51 Euro: max. 3% vom Kaufpreis
Dies bedeutet, dass beim Verkauf einer Liegenschaft im Regelfall eine Provision von 3% des Verkaufspreises anfällt. Hinzu kommen dann noch 20% Umsatzsteuer.
Konkretes Beispiel: Maklerprovision berechnen beim Verkauf
Auch das erläutern wir nun mit einem Beispiel: Familie Huber hat ein geräumiges Einfamilienhaus in Absam geerbt und anschließend um 700.000 Euro verkauft. Die Maklerprovision beträgt in diesem Fall 25.200 Euro. Berechnet wir das, wie folgt. Zuerst wird die drei-prozentige Netto-Provision vom Kaufpreis ermittelt, anschließend werden davon 20% Umsatzsteuer genommen. Die Gesamtsumme der Provision setzt sich nun aus der ermittelten Netto-Provision und der Umsatzsteuer zusammen.
Beispiel-Rechnung:
Netto-Provision = 700.000 Euro (Kaufpreis) / 100 * 3 = 21.000 Euro
Umsatzsteuer = 21.000 (Netto-Provision) / 100 *20 = 4.200 Euro
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Gesamtsumme = Netto-Provision plus Umsatzsteuer: 21.000 + 4.200 = 25.200 Euro Brutto
Oder noch etwas vereinfachter dargestellt:
700.000 Euro (Kaufpreis) / 100 * 3,6 (Provision plus Umsatzsteuer in %) = 25.200 Euro Brutto
Wir bitten zu bedenken, dass dies zwei recht einfache Beispiele sind. Die Berechnung der Makler-Provision kann aufgrund diverser Nebenkosten oder auch der Art und Größe der zu verkaufenden Immobilie (Zinshaus, Gewerbeimmobilie) durchaus variieren.
Weitere Informationen zum Verkauf einer Liegenschaft über einen Immobilienmakler erhalten Sie hier:
- Verkauf durch einen Immobilienmakler: Diese 5 Vorteile haben Sie!
- Beim Verkauf: Kosten und Leistungen eines Immobilienmaklers
Sie haben weitere Fragen zur Maklerprovision oder zum Immobilienverkauf? Dann helfen wir als staatlich geprüfter Immobilienmakler in Tirol Ihnen gerne weiter. Arrangieren Sie einfach einen kostenlosen Gesprächstermin mit einem unserer Experten. Sie erreichen uns telefonisch (+ 43 512 580 242), per E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Mag. Bernhard Großruck
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