Es gibt gänzlich unterschiedliche Gründe ein Gutachten für die Bewertung einer Immobilie in Auftrag zu geben. Diese reichen von einem Wertgutachten im Zuge eines Kaufes oder Verkaufes, über Erbschaften und Vermögensaufteilungen bis hin zu Scheidungen. Aber wer darf nun überhaupt eine solche Bewertung vornehmen?

Wir erklären Ihnen anschließend, wer Liegenschaften fachmännisch bewerten darf, welche Qualifikation ein Sachverständiger mitbringen muss und wo Sie diese Fachleute finden können.

Nachfolgend erfahren Sie

Wer darf Immobilien fachmännisch bewerten?

Das Ziel einer Immobilienbewertung ist es immer einen realen und marktgerechten Preis festzulegen. Darum sollte diese Tätigkeit auch von einem Experten erbracht werden. Grundsätzlich ist es so, dass nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (kurz Gerichtssachverständige) in ihrem jeweiligen Fachgebiet (zB. Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Gewerbe- und Industrieimmobilien) eine rechtswirksame Immobilien-Bewertung vornehmen dürfen.

Sie können Ihre Immobilie auch von einem Makler bewerten lassen, der nicht über eine entsprechende gerichtliche Zertifizierung verfügt. Für den einfachen Verkauf einer Liegenschaft ist eine solche Bewertung zumeist ausreichend. Allerdings hat diese vor Gericht keinen Bestand. Bei etwaigen juristischen Streitereien dürfen Sie diese nicht verwenden und müssen ein neues Gutachten erstellen lassen.

Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LGB) gibt vor, nach welchen Regeln ein rechtswirksames Gutachten erstellt werden muss. Es muss nachvollziehbar (für den Empfänger) und nachprüfbar (etwa für andere Sachverständige) sein. Entsprechend umfangreich ist manchmal ein solches Gutachten.

Natürlich dürfen Sie selbst auch eine Bewertung Ihrer Immobilie, beispielsweise nach dem Vergleichswertverfahren, durchführen. Lesen Sie dazu auch den folgenden Blog-Beitrag: Den Immobilienwert ermitteln: So verkaufen Sie nicht zu billig! Wir gehen in der weiteren Folge dieses Artikels allerdings immer von einem professionellen Gutachten aus, welches auch eine rechtliche Gültigkeit besitzt.

Welche Ausbildung oder Qualifikation muss ein Sachverständiger haben?

Ein Gerichtssachverständiger muss eine zehnjährige fachliche Tätigkeit oder ein entsprechendes Studium mit einer fünfjährigen einschlägigen Tätigkeit vorweisen können. Zudem wird er vom jeweiligen Landesgericht auf seine Zuverlässigkeit und seine Sachkunde überprüft.

Für die Zuverlässigkeit werden unter anderem Auskünfte aus verschiedenen Registern, wie beispielsweise Exekutionsregister, Insolvenzregister, Strafregister und bei der Polizei eingeholt. Für die jeweiligen Fachgebiete ist eine kommissionelle Prüfung abzulegen, bei der die fachliche Qualifikation kontrolliert wird.

Eine Rezertifizierung erfolgt alle 5 Jahre durch das Landesgericht, bei dem der Sachverständige eingetragen ist. Die entsprechende Kommission überprüft im Zuge dessen dann auch wieder die Zuverlässigkeit des Experten. Zudem sind für die Rezertifizierung regelmäßige Weiter- und Fortbildungen in den Fachbereichen notwendig.

Woran erkenne ich einen seriösen Sachverständigen?

In erster Linie erkennen Sie einen guten Sachverständigen daran, dass er Ihnen schon bei der Anfrage die Zertifizierung für sein(e) Fachgebiet(e) vorweist. Zudem wird er Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch über alles aufklären. Er wird den Zweck Ihres Gutachtens erfragen und erste grobe Informationen über die zu bewertende Immobilie einholen.

Nach der Beauftragung wird er Ihnen eine Checkliste zusenden, auf der alle für ihn nötigen Unterlagen notiert sind. Zudem können Sie auch im Sachverständigen-Register nach ihm suchen. Dort sollte er zwingend aufscheinen.

Mein Experten-Tipp: Die Auswahl des richtigen Sachverständigen ist essenziell

Achten Sie bei der Suche nach einem Sachverständigen darauf, dass dieser auch für das vorliegende Fachgebiet zugelassen ist. Denn ansonsten kann es zu schwerwiegenden Folgen bei der Glaubwürdigkeit Ihres Gutachtens kommen.

Problematisch ist das vor allem bei juristischen Streitereien. Beispielsweise steigt die Haftpflichtversicherung bei Gutachten aus, die nicht durch einen im Fachgebiet zertifizierten Sachverständigen erstellt wurden. Erstellt etwa ein Sachverständiger für Einfamilienhäuser ein Gutachten für eine gewerbliche Liegenschaft, ohne dafür zertifiziert zu sein, so ist diese Bewertung rechtlich nicht verwertbar.

Wo finde ich einen solchen Sachverständigen?

Eine Liste aller zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG-Liste) erhalten Sie bei der österreichischen Justiz.

Sie haben weitere Fragen?

Wenn Sie weiterführende Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder meiner Arbeit als Sachverständiger für Immobilien haben, dann kontaktieren Sie mich jederzeit gerne telefonisch (+ 43 512 580 242), per E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Mag. Bernhard Großruck

Fotos: © Atstock Productions – stock.adobe.com

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