Sie haben irgendwo in Ihrem Bekanntenkreis schon einmal davon gehört, dass es auch eine Immobilienbewertung beim Bezirksgericht gibt? Nun möchten Sie deshalb gerne etwas mehr darüber erfahren?

Hierzu wollen wir gleich zu Beginn klarstellen: Ohne ein gerichtsanhängiges Verfahren gibt es auch kein dementsprechendes Gutachten. Und erst recht kein Privatgutachten, welches nur dem Zwecke des Verkaufes der eigenen Immobilie dient. Des Weiteren ist ein richterlich angeordnetes Gutachten auch keineswegs kostenlos.

Anschließend erfahren Sie nun unter anderem, in welchen Fällen der Richter ein Gutachten durch einen Sachverständigen anordnet und auch welche Kosten hierfür anfallen können.

Was ist eine Immobilienbewertung?

Bei einer Immobilienbewertung wird der Verkehrswert einer Liegenschaft ermittelt. Hierbei werden etliche verschiedene Faktoren, wie beispielsweise das Alter, die Lage, das Umfeld oder die Bausubstanz des Objektes sowie die aktuelle Marktlage mit einbezogen, um einen möglichst korrekten und marktgerechten Wert zu ermitteln. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren (z.B. das Vergleichswert-Verfahren, das Sachwert-Verfahren, das Ertragswert-Verfahren), die für die Wertermittlung angewendet werden. Maßgeblich für die Auswahl des Verfahrens ist vor allem die Art der Immobilie. Aber auch der Zweck der Bewertung spielt dabei eine Rolle.

Alle weiteren Informationen rund um die Immobilienbewertung haben wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst: Die Immobilienbewertung – Das sollten Sie darüber wissen!

Was hat es also mit einer Immobilienbewertung beim Bezirksgericht auf sich?

Im Falle einer Rechtsstreitigkeit rund um den Wert einer Immobilie wird vom zuständigen Richter am Bezirksgericht ein objektiver zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen bestellt. Dieser wird dann mit der fachmännischen Ermittlung des Immobilienwertes ebendieser Liegenschaft betraut, um welche sich die juristischen Querelen drehen. Prinzipiell können die beteiligen Parteien auch selbst einen beeideten Gerichtssachverständigen vorschlagen. Zumeist werden diese aber vom zuständigen Richter ausgewählt. Denn damit wird die höchstmögliche Objektivität gewährleistet.

Die verschiedenen Beteiligten können im Zuge des Verfahrens auch eigenständig in Auftrag gegebene Privatgutachten als zusätzliches Beweismittel vorlegen. Ob und in welchem Ausmaß diese Gutachten in die Wertung des Richters einfließen, obliegt allerdings ganz diesem selbst. Maßgeblich bei einem solchen Verfahren ist nämlich das Gutachten, welches vom bestellten Sachverständigen angefertigt wird.

Mehr darüber, wer ein solches rechtswirksames Gutachten erstellen darf sowie welche Ausbildungen und Qualifikationen hierfür nötig sind, erfahren Sie im folgendem Blogbeitrag: Immobilien-Bewertung: Wer darf diese durchführen?

Welches sind häufige Gründe für die richterliche Bestellung eines Sachverständigen?

Die häufigsten Anlassfälle für die richterliche Bestellung eines Gerichtssachverständigen sind rechtliche Auseinandersetzungen im Zuge von Scheidungen oder von Erbstreitigkeiten (Erbaufteilungen oder Auszahlungen von Anteilen). Hierbei ist es besonders wichtig, dass ein unabhängiger Gutachter den genauen Verkehrswert eines Objektes ermittelt. Denn auf Grundlage dessen erfolgen später etwaige Auszahlungen oder die Ermittlung des Zugewinnausgleichs.

Welche Kosten fallen für eine solche Immobilienbewertung an?

Die Kosten für ein solches Gutachten werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) abgerechnet und orientieren sich dabei am Wert der zu bewertenden Immobilie. Für Gutachten mit einem historischen Stichtag kann der Sachverständige aufgrund des erhöhten Aufwandes auch nach Stunden abrechnen. Ebenso werden Gutachten für Mietzins nach dem tatsächlichen Stundenaufwand abgegolten. Hinzu kommen dann noch etwaige Aufwendungen für Fahrtkosten sowie Barauslagen. Die Kosten für ein solches Gutachten sind also sehr individuell.

Sie haben weitere Fragen zur Immobilienbewertung bei Rechtsstreitigkeiten?

Wenn Sie weiterführende Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung haben, dann können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren. Ich verfüge als zertifizierter Sachverständiger und renommierter Immobilienmakler in Tirol über die nötige Fachkompetenz und eine umfangreiche Ortskenntnis, um marktwertgerechte Immobilienwerte zu ermitteln. Arrangieren Sie einfach einen kostenlosen Gesprächstermin. Sie erreichen mich und mein Experten-Team ganz bequem und einfach via Telefon (+ 43 512 580 242), via E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über das entsprechende Kontaktformular (hier klicken).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Mag. Bernhard Großruck

Fotos: © Freedomz – stock.adobe.com

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