Max Müller verkauft gerade eine Eigentumswohnung und endlich einen potenziellen Käufer gefunden. Jetzt geht es noch darum, den Kaufvertrag von einem Notar bzw. Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Wer bezahlt nun den Notar beim Wohnungsverkauf?

Sind Sie in der gleichen Situation wie Max? Dann sollten Sie diesen Beitrag lesen, denn hier erfahren Sie, wer für die Bezahlung des Notars oder Rechtsanwaltes zuständig ist.

Käufer trägt in der Regel die Notar- bzw. Anwaltskosten

Gesetzlich gibt es keine Regelung, wer beim Wohnungsverkauf den Notar bzw. Rechtsanwalt bezahlt. Das ist eine Vereinbarungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

Im Regelfall übernimmt der Käufer die Bezahlung des Notars oder Rechtsanwaltes. Das hat den Hintergrund, dass der Käufer meist den Rechtsexperten seines Vertrauens mit dem Erstellen des Kaufvertrags beauftragt.

Ausnahme: Wenn Sie eine schwer verkäufliche Immobilie loswerden wollen, können Sie dem Käufer entgegenkommen und die Kosten für das Errichten des Vertrags übernehmen. Ehrlicherweise kommt dieser Fall in der Praxis jedoch selten vor.

Vermerk im Kaufanbot schützt Sie vor Übernahme der Notarkosten

Angenommen Sie haben sich im Vorfeld mit dem Käufer darauf geeinigt, dass er die Notars- bzw. Anwaltskosten für den Vertrag übernimmt. Der Käufer macht jedoch einen Rückzieher und verlangt, dass Sie die Kosten gänzlich oder zum Teil tragen.

Für genau diese Fälle brauchen Sie ein gut ausgeführtes, rechtlich bindendes, schriftliches Kaufanbot! Darin wird nämlich bereits vor der Erstellung des Kaufvertrags unter anderem festgehalten, wer die Notarkosten trägt.

Hat der Käufer das Kaufanbot unterzeichnet ist dieses rechtlich wirksam und Sie sind abgesichert.

Gibt es im Kaufanbot keinen Vermerk darüber, wer die Anwaltskosten trägt, könnte Ihnen das zum Verhängnis werden und einen langwierigen Rechtsstreit verursachen.

Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar die Kosten für das Erstellen des Kaufvertrags übernehmen…

Mit welchen Kosten müssen Sie für den Notar bzw. Rechtsanwalt rechnen?

Ob Sie nun aus freien Stücken oder gezwungenermaßen die Kosten für das Erstellen des Kaufvertrags übernehmen: Wie hoch die Kosten genau sind, ist vom Notar abhängig.

Rechtsanwälte und Notare verlangen in der Regel 1,2 bis 2,5 Prozent des Verkaufspreises zzgl. 20% Umsatzsteuer plus das Geld für Barauslagen. Diese fallen beispielsweise für den Rechtsfachmann an, wenn er den Grundbuchsantrag einholt oder die Beglaubigung durchführt.

Allerdings gibt es auch Notare, die pauschalisierte Honorare verrechnen. Sollten Sie also in die Verlegenheit kommen, die beim Hausverkauf die Notars- bzw. Anwaltskosten übernehmen zu müssen, sollten Sie nach einem solchen Pauschalangebot suchen.

Tipp vom Immobilienmakler: Mit vollständigen Unterlagen Notarkosten senken

Ich habe weiter oben erwähnt, dass der Notar Barauslagen verrechnet. Unter anderem fallen diese für das Einholen des Grundbuchauszugs an. Wenn Sie diesen also vorab selbst oder von einem Makler einholen lassen, können Sie die Notarkosten bereits senken.

Da die Grundbuchurkunden aus mehreren Blättern bestehen –nämlich dem A-, B-, und C-Blatt –, sollten Sie vor der Übermittlung der Dokumente noch einmal deren Vollständigkeit prüfen.

Wichtig: Werden die für den Verkauf relevanten Dokumente nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht, kann das sogar dazu führen, dass der Verkauf platzt. Mehr dazu können Sie in diesem Beitrag lesen: „Beim Notar/Rechtsanwalt: Ohne diese Dokumente platzt der Hausverkauf

Fazit: Vom Fachmann erstelltes Kaufanbot schützt vor Übernahme der Notarkosten

Wie gesagt, in den meisten Fällen werden die Notarkosten vom Käufer getragen. Um sich auch rechtlich abzusichern, falls der Käufer versucht, Sie übers Ohr zu hauen, sollten Sie sich ein Kaufanbot von einem Fachmann erstellen lassen.

In diesem sind die wichtigsten Punkte des Kaufvertrags sowie die Regelungen zur Kostenübernahme für die Erstellung des Kaufvertrags inkludiert. So schützen Sie sich davor, plötzlich die Notarrechnung bezahlen zu müssen.

Sie haben noch mehr Fragen dazu, wer beim Wohnungsverkauf den Notar bezahlt? Oder möchten Sie ein rechtlich bindendes Kaufanbot von einem Experten erstellen lassen?

Dann wenden Sie sich gern an uns. Sie erreichen uns per E-Mail (immobilien@arealita.at), per Telefon (+ 43 512 580 242) oder über unser Kontaktformular (hier klicken!).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mag. Bernhard Großruck

 

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