Sie wollen ein Haus in Tirol verkaufen und haben im Internet schon zum Hausverkauf mit Makler recherchiert. In den Texten lesen Sie immer wieder von einem „allgemeinen Vermittlungsauftrag“ und „Alleinvermittlungsaufträgen“. Welche Vorteile bzw. Nachteile hat welcher Vermittlungsauftrag?

Sie fragen sich vielleicht auch, ob Sie ohne diese Vermittlungsaufträge Ihr Haus verkaufen können. In diesem Blog-Beitrag finden Sie die Antworten.

Allgemeiner Vermittlungsauftrag erhöht Angebotsreichweite

Ein allgemeiner – auch schlichter – Vermittlungsauftrag bedeutet, dass Sie gleichzeitig mehrere Makler mit dem Verkauf beauftragen können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen eigenständigen Privatverkauf durchzuführen.

Der Vermittlungsauftrag kann sowohl von Ihnen als auch den Maklern jederzeit gekündigt werden und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie müssen die Abmachung also nicht nach einigen Monaten erneuern.

Wenn Sie sich an mehrere Makler gleichzeitig wenden, können diese Ihr Angebot auf ihren Webseiten inserieren. Dadurch erreichen Sie mehr Interessenten. Zusätzlich können Sie sich selbst noch nach potenziellen Käufern umsehen und Ihr Haus auf Immobilienplattformen anbieten.

Welche Immobilienplattformen für Häuser in Tirol besonders lukrativ sind und wie Sie ein wirkungsvolles Inserat erstellen, erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag „Haus richtig inserieren: Wie Sie schnell zu guten Angeboten kommen“.

Der allgemeine Vermittlungsauftrag scheint auf den ersten Blick einen schnellen und sicheren Verkaufsabschluss zu bringen. Immerhin sehen auf diesem Weg zahlreiche Interessenten Ihr Haus. Jedoch gibt es bei dieser Vorgehensweise zwei große Nachteile.

Nachteile des allgemeinen Vermittlungsauftrags: Skeptische Interessenten und passive Makler

Nachteil 1: Makler kümmern sich nur passiv um den Verkauf. Der schlichte Vermittlungsauftrag verpflichtet den Makler nicht dazu, Ihr Haus aktiv zu vermitteln.

Hat ein Makler beispielsweise bereits einige Alleinvermittlungsaufträge von weiteren Verkäufern, wird er Ihr Anliegen hintanstellen. Warum ist das so? Ist nicht jeder potenzielle Verkauf eine Chance für den Makler?

Die Zusage zu einem allgemeinen Vermittlungsauftrag birgt für den Immobilienmakler ein hohes Risiko. Das Bewerben eines Hauses ist zum einen mit Kosten und zum anderen mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Nur im Erfolgsfall erhält der Makler die Provision, die seine Ausgaben und investierte Zeit bezahlt.

Suchen nun viele Makler und der Verkäufer selbst nach Interessenten, sind die Erfolgschancen für den einzelnen Makler geschmälert. Das kann dazu führen, dass viele Makler Ihren Verkauf als zweitrangig erachten.

Nachteil 2: Ihr Angebot wirkt auf potenzielle Käufer suspekt. Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus kaufen und durchsuchen einige Immobilienplattformen sowie Webseiten von Maklern. Dabei fällt Ihnen immer wieder das gleiche Haus ins Auge, das aber jedes Mal zu unterschiedlichen Konditionen angeboten wird. Würden Sie sich für diese Immobilie interessieren?

Wird Ihr Haus oft inseriert, hinterfragen Interessenten die Seriosität des Angebots, der Makler und auch des Verkäufers. Nur in den wenigsten Fällen sind Sie dann noch im Stande, beim Verkauf Ihren Wunschpreis zu erzielen. Die Käufer drücken den Preis, indem sie sich auf billigere Angebote der unterschiedlichen Makler berufen.

Alleinvermittlungsauftrag führt zu schnellem Verkauf

Ein Alleinvermittlungsauftrag (AV) verpflichtet den Makler, den Verkauf Ihres Hauses aktiv voranzutreiben. Was heißt das? Er muss das Haus aktiv bewerben, indem er Ihr Angebot inseriert, das Exposé und Bildmaterial erstellt, Onlinewerbung erstellt oder Besichtigungen vereinbart.

Alle anfallenden Kosten übernimmt er vorerst auf eigenes Risiko, im Erfolgsfall wird dem Makler dann die Provision ausbezahlt. So wird für den Verkäufer sichergestellt, dass der Makler professionell handelt.

Im Gegensatz zum allgemeinen Vermittlungsauftrag ist ein Alleinvermittlungsauftrag zeitlich befristet. Beim Hausverkauf ist der Auftrag für maximal 6 Monate gültig. Somit wird der Makler einen schnellen Verkauf anstreben.

Da seine Provision vom Verkaufspreis abhängt, wird sich ein seriöser Immobilienmakler zudem darum bemühen, einen rentablen Preis für Ihr Haus zu erzielen.

4 exklusive Vorteile des Alleinvermittlungsauftrags 

Neben der aktiven Vermittlung Ihrer Immobilie und der rechtlichen Absicherung beider Parteien bringt ein Alleinvermittlungsauftrag noch weitere Vorteile mit sich:

Vorteil 1: Gebündelte, fachlich einwandfreie Kommunikation mit Behörden
Das Einholen der Informationen von Behörden wie Bauämtern ist oft ein langwieriger und komplizierter Prozess. Teilweise wird Wissen über Baurecht oder Bauverfahren vorausgesetzt bzw. für die Kommunikation mit den Ämtern benötigt. Haben Sie einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, übernimmt dieser die Behördengänge und -kommunikation für Sie.

Vorteil 2: Vollständige und einheitliche Daten
Holt der Makler die benötigten Dokumente und Daten ein, hat er die Pflicht, diese einheitlich und übersichtlich für Sie aufzubereiten. Sie müssen sich also nicht erst durch einen Dokumentenwald schlagen.

Vorteil 3: Kein Zeitdruck als Verkäufer aufgrund der Exklusivität
Da Sie nur einen Makler mit dem Verkauf betrauen, müssen Sie sich nicht schnell für ein Angebot entscheiden. Ihr Makler stellt sicher, dass die Kaufabsichten der potenziellen Käufer seriös sind und diese auch die finanziellen Mittel für den Kauf haben. So erhöht sich die Qualität der Verkaufsangebote.

Vorteil 4: Erhöhte Nachfrage dank Maklerkooperation
Auch wenn Sie einen Alleinvermittlungsauftrag erteilen, kann Ihr Makler mit anderen zusammenarbeiten. Innerhalb des großen Netzwerkes empfehlen Makler Objekte der Kollegen, wenn er selbst für eine Anfrage keine passende Immobilie im Portfolio hat. Damit werden mehr Interessenten erreicht.

Mit einem Alleinvermittlungsauftrag erhalten Sie nicht zwingend weniger potenzielle Käufer, aber dafür mehr seriöse Angebote. Zudem profitieren Sie von dem Fachwissen eines Experten, der Sie beim Verkauf aktiv unterstützt.

Kein Vermittlungsauftrag heißt kein Makler

Wenn Sie für den Hausverkauf die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen möchten, geht das nur mit einem Vermittlungsauftrag. Verkauft der Makler ohne Vermittlungsauftrag, handelt er standeswidrig und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn Sie keinen Vermittlungsauftrag erteilen wollen, müssen Sie Ihr Haus selbständig verkaufen. In unserem Blog-Beitrag „Mit und ohne Makler: Wie Sie beim Hausverkauf kein Geld verschenken” gebe ich Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Hausverkauf ohne Makler.

Fazit: Alleinvermittlungsauftrag meistens mehr Geld

Auch wenn der schlichte Vermittlungsauftrag mehr Interessenten erreicht, heißt das nicht, dass diese tatsächlich ein Angebot für Ihr Haus abgeben. Wird Ihr Haus auf zu vielen Webseiten inseriert, wirkt es billig oder suspekt. Zudem führt das Agieren mehrer Makler meist zu einem Preisverfall, da die Immobilie zu unterschiedlichen Preisen angepriesen wird.

Ein Alleinvermittlungsauftrag garantiert Ihnen, dass der Makler den Verkauf gewissenhaft durchführt. Da der Vertrag zeitlich befristet ist, hat der Makler einen Erfolgsdruck, den Verkauf schnell abzuwickeln und dabei einen guten Verkaufspreis zu erzielen.

Die Chance auf einen raschen, profitbringenden Verkauf ist deshalb nur mit einem Alleinvermittlungsauftrag gegeben.

Als Immobilienmakler in Tirol haben wir mit einem Alleinvermittlungsauftrag die Möglichkeit, das ideale Marketingkonzept für Ihr Haus auszuarbeiten. Zudem können wir mehr Zeit und Geld in die richtige Vermarktung stecken.

Aufgrund unseres großen Kooperationsnetzwerkes erreichen wir mittels Empfehlungen von Kollegen viele potenzielle Käufer für Ihre Immobilie. Außerdem kennen wir den Tiroler Immobilienmarkt und wissen, welche Preise wir beim Hausverkauf erzielen können.

Gerne können Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch unser Leistungsportfolio ansehen und sich ein Bild von uns machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mag. Bernhard Großruck

Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com

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