Sie haben ein Grundstück geerbt und wollen es verkaufen? Noch vor dem eigentlichen Verkaufsbeginn, müssen Sie einige wichtige Entscheidungen treffen.
Eine dieser Entscheidungen ist, ob Sie Ihr geerbtes Grundstück selbst oder mithilfe eines Immobilienmaklers verkaufen. Wenn Sie sich selbst mit dem Verkauf beschäftigen, gibt es ein paar Fehler, die Sie vermeiden sollten.
In diesem Blogbeitrag verrate ich Ihnen: Welche 4 Dinge Sie nach meiner Erfahrung als Immobilienmakler in Tirol beim Grundstückverkauf dringend beachten müssen.
Diese 4 Punkte bestimmen den Verkaufserfolg, wenn Sie Ihr geerbtes Grundstück privat verkaufen
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick zu jenen 4 Aspekten geben, die Grundstücksverkäufer nur teilweise oder gar nicht bedenken. Das schmälert jedoch den Verkaufserfolg. Darum sollten Sie diese 4 Punkte jedenfalls beachten:
#1: Bedenken Sie den Zeitaufwand.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, ein geerbtes Grundstück selbst zu verkaufen, müssen Sie als erstes den hohen Zeitaufwand einkalkulieren, den Sie für den Verkauf haben werden.
Die folgenden Aufgaben werden unter anderem auf Sie zukommen:
- Dokumente beschaffen
- Grundstück vorbereiten und fotografieren
- vermarkten
- Besichtigungen ausmachen
- usw.
Wie Sie beim Grundstücksverkauf am besten vorgehen, habe ich im Beitrag „Checkliste für Grundstücksverkauf: Damit machen Sie alles richtig!“ (erscheint bis spätestens 30.04.2022) zusammengefasst.
#2: Wenden Sie sich an die richtige Zielgruppe, um Ihr geerbtes Grundstück schnell zu verkaufen.
Abhängig von der Größe des geerbten Grundstückes, müssen Sie unterschiedliche potenzielle Käufergruppen ansprechen.
Wollen Sie ein geerbtes Grundstück verkaufen, auf dem ein oder zwei Wohneinheiten gebaut werden können? Dann ist ein Privatverkauf in der Regel durchaus sinnvoll.
Ist das Verkaufsgrundstück jedoch weitläufiger – es gibt Platz für ein Reihenhaus oder ein Mehrfamilienhaus – sollten Sie sich an Bauträger wenden.
Projektentwickler und Bauträger haben einen größeren finanziellen Rahmen, was bedeutet, dass Sie Ihr geerbtes Grundstück teurer verkaufen können.
#3: Setzen Sie den richtigen Preis fest.
Beim Verkauf eines Grundstücks gilt das Gleiche, wie beim Immobilienverkauf: Der Preis entscheidet über Erfolg oder Misserfolg.
Ein zu geringer Grundstückspreis freut nur den Käufer, denn er erwirbt quasi einen Teil des Grundstücks kostenlos.
Ein zu hoher Verkaufspreis allerdings führt auch zu einem Verlustgeschäft. Setzen Sie den Preis nämlich zu hoch fest, schreckt das potenzielle Käufer ab und die Immobilienprofis schlagen zu.
Diese locken Käufer mit Billigangeboten und Sie bekommen Ihr Grundstück nicht los. Das Grundstück ist lange auf dem Markt und verliert zusehends an Wert, bis Sie irgendwann verkaufen – meistens mit einem finanziellen Schaden im 5-stelligen Bereich.
Den richtigen Verkaufspreis können Sie von einem Sachverständigen für Immobilien ermitteln lassen. Dieser verrät Ihnen, welchen Preis Sie mit dem geerbten Grundstück beim Verkauf wirklich erzielen können.
#4: Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
Zu guter Letzt, möchte ich Sie daran erinnern: Die Vollständigkeit der vorzuweisenden Dokumente ist bei jedem Immobilien- und Grundstücksverkauf essenziell.
Außerdem sollten Sie stets darauf bedacht sein, den Interessenten die Informationen im richtigen Moment zu geben. Alles auf einmal könnte den potenziellen Käufer überfordern. Die wichtigsten Eckdaten (Größe, Wert oder Bebaubarkeit) braucht er jedoch gleich zu Beginn.
Haben Sie deshalb die relevantesten Unterlagen jederzeit griffbereit, ohne dabei zu viel von den Interessenten zu verlangen.
Welche Dokumente Sie einholen müssen, um ein geerbtes Grundstück verkaufen zu können, können Sie in diesem Beitrag nachlesen: „Checkliste für Grundstücksverkauf: Damit machen Sie alles richtig!“ (erscheint bis spätestens 30.04.2022).
Fazit: Privater Grundstücksverkauf erfordert höchste Achtsamkeit, um erfolgreich und reibungslos zu verlaufen!
Meiner Erfahrung nach scheitert der Privatverkauf eines geerbten Grundstücks oftmals an der Missachtung der von mir angeführten Punkte.
Viel zu oft habe ich von Fällen gehört, dass bereits zu Beginn der Verkaufsverhandlungen wichtige Unterlagen fehlten oder der falsche Verkaufspreis veranschlagt wurde.
Egal welchen der 4 Punkte Sie nicht beachten, die Folge ist stets ein finanzieller Schaden. Selbst dann, wenn Sie den von Ihnen benötigten Zeitaufwand unterschätzen:
Denn gerade dann laufen Sie Gefahr, irgendwann frustriert das sprichwörtliche Handtuch zu werden und an den nächstbesten Interessenten zu verkaufen.
Wenn Sie sich auf einen Fachmann verlassen, müssen Sie sich über diese vier Punkte nicht den Kopf zu zerbrechen.
Ein Immobilienmakler kann Sie dabei unterstützen, Ihr geerbtes Grundstück zu verkaufen:
- Sie haben keinen Zeitverlust,
- müssen sich nicht um die Bürokratie oder die rechtlichen Aspekte des Verkaufs kümmern,
- verkaufen an einen geeigneten Verkäufer,
- und erzielen dadurch einen guten, marktgerechten Preis.
Wir bei Arealita stehen Ihnen beim Verkauf Ihres Grundstücks gerne zur Seite. Überzeugen Sie sich doch bei einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch von uns.
Außerdem sind wir zudem als Bauträger in Innsbruck und Tirol tätig. Deshalb sind wir immer auf der Suche nach geeigneten Grundstücken. Vielleicht entspricht Ihr Grundstück unseren Plänen. Kontaktieren Sie uns für einen Besichtigungstermin.
Sie erreichen uns per Telefon (+ 43 512 580 242), via E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mag. Bernhard Großruck