Sie wollen wissen, wer die Arbeit eines Immobilienmaklers kontrolliert? Oder welchen Regeln jener bei seiner Tätigkeit unterworfen ist? Alle relevanten Informationen dazu erfahren Sie im Anschluss.
Wenn Sie passend zu diesem Thema erfahren wollen, woran Sie einen glaubwürdigen Immobilienmakler erkennen, dann werfen Sie einen Blick auf den folgenden Blogartikel: Seriöse Immobilienmakler finden: So gehts!
Wer kontrolliert die Arbeit des Immobilienmaklers?
Das Aufsichtsorgan für die korrekte und redliche Arbeit von Immobilienmaklern ist die Gewerbebehörde der jeweiligen Bezirksverwaltung. Für in der Stadt Innsbruck ansässige Immobilienmakler ist dementsprechend das Stadtmagistrat Innsbruck verantwortlich.
Hingegen fungiert für Immobilienmakler im Bezirk Innsbruck Land die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als Aufsichtsbehörde. Die Immobilienmakler in Schwaz, Imst, Landeck, Kufstein, Kitzbühel oder Reutte werden von den dortigen Bezirkshauptmannschaften überprüft.
Welchen Regeln unterliegen Immobilienmakler?
Die Grundlagen für die Verhaltensregeln von Immobilienmakler sind im Maklergesetz und in der Immobilienmaklerverordnung niedergeschrieben. Ergänzend dazu hat der Fachverbandsausschuss des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 13. Juni 2012 besondere Standesregeln für Immobilienmakler beschlossen.
In diesen sind weitere Verhaltensregeln gegenüber Kunden (Auftraggebern) ebenso festgelegt, wie jene zwischen Berufskollegen oder beispielsweise eine Verpflichtung zur Weiterbildung. Jeder seriöse Makler sollte diese Richtlinien für einen redlichen Geschäftsverkehr befolgen.
Darunter fallen etwa folgende allgemeine Verhaltensregeln:
- Nachweis einer ordnungsgemäßen Gewerbeberechtigung
- Pflicht zur Verschwiegenheit
- Verzicht auf lauterkeitswidrige Maklervertragsbedingungen
- Inserate dürfen nur nach den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
- Verpflichtung zur Angabe von diversen monatlichen Belastungen (Hauptmietzins, Betriebs- & Heizkostenakonti etc.) in den Inseraten (zB. bei Mietwohnungen).
- Vom Makler verwendete Werbematerialien (einschließlich Inserate) müssen klar zeigen, dass diese von einem Immobilienmakler stammen.
- Zudem dürfen diese Materialien nur nachweisbare und korrekte Informationen über das zu vermittelnde Objekt enthalten.
Hinzu kommen zudem weitere Regeln gegenüber Auftraggebern:
- Keine Vermittlungen ohne das Einverständnis der/des Verfügungsberechtigten
- Keinen Maklervertrag abschließen, ohne dem Auftraggeber unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über die wesentlichen Vertragsinhalte zu übermitteln.
- Es darf nur dann eine Vermittlung angeboten oder durchgeführt werden, wenn beim ersten Kontakt auf folgende Punkte hingewiesen wurde: Eigenschaft als Immobilienmakler, Provisionspflicht bei erfolgreicher Vermittlung und Höhe ebenjener Provision.
- Keine Urkunden oder Gelder rechtswidrig einbehalten.
Bitte beachten Sie, dies sind jeweils nur kurze Auszüge aus den besonderen Standesregeln der Immobilienmakler. Die Arbeit eines seriösen Maklers unterliegt noch diversen weiteren Richtlinien.
Wohin können Sie sich wenden, wenn Sie an einen unseriösen Makler geraten sind?
Wenn Sie einen Immobilienmakler haben, der eine vollkommen andere Arbeitsauffassung hat oder seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt, dann können Sie eine Meldung bei der Wirtschaftskammer Tirol und/oder dem Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder machen.
Zudem können Sie sich auch direkt an die jeweilige Gewerbeaufsichtsbehörde wenden. Diese wird bei einer gerechtfertigten Meldung schnellstmöglich eine Überprüfung in die Wege leiten.
Wir sind ein staatlich geprüfter Immobilientreuhänder in Tirol, der die Verhaltensregeln seiner Zunft ernst nimmt. Gerne assistieren wir Ihnen deshalb beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft. Darüber hinaus bieten wir auch eine zertifizierte Immobilienbewertung an.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder einen Termin mit einem unserer Experten wünschen, dann vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.
Sie erreichen uns telefonisch (+ 43 512 580 242), per E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Mag. Bernhard Großruck
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