Als Wohnungseigentümer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Rücklagen für die Instandhaltung des Gebäudes zu bezahlen. Was passiert nun mit diesen Rücklagen beim Wohnungsverkauf?
Gehen diese an den Käufer oder haben Sie ein Anrecht auf das von Ihnen eingezahlte Geld? Diese Frage möchte ich Ihnen in diesem Artikel beantworten. Zunächst erkläre ich Ihnen allerdings, wofür die Rücklagen verwendet werden.
Wofür zahlen Sie die Instandhaltungsrücklage?
Als Wohnungseigentümer sind Sie Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemeinsam mit den anderen Eigentümern müssen Sie das Gebäude in Stand halten. Abgesehen von der Instandhaltungsrücklage müssen Sie als Wohnungseigentümer keine weiteren Rücklagen einzahlen.
Die Instandhaltungsrücklagen dienen der Kostendeckung für:
- vorhersehbare, größere Kosten: Fallen beispielsweise für eine Sanierung des Daches Kosten an, werden diese mit den Instandhaltungsrücklagen gedeckt.
- plötzliche Ausgaben für Reparaturen: Geht der Heizkessel kaputt, kann die Reparatur mit dem Rücklagengeld bezahlt werden.
Ausgaben für Instandhaltungen oder Instandsetzungen können, aber müssen nicht, mit den Rücklagen bezahlt werden. Es kann auch nur ein Teil der Rechnungen damit beglichen werden.
Was passiert beim Wohnungsverkauf mit den Rücklagen?
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, gehen die Rücklagen auf den Käufer über. Sie können die Rückzahlung nicht von der Eigentümergemeinschaft einfordern.
Sie haben jedoch vorab die Möglichkeit, den von Ihnen geleisteten Rücklagenbeitrag in den Verkaufspreis einfließen zu lassen. Immerhin bedeuten hohe Rücklagen eine gewisse Sicherheit für den potenziellen Käufer.
Wie viel Geld auf dem Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft liegt und wie hoch die zu erwartenden Instandhaltungskosten sind, können Sie und der Käufer bei der Hausverwaltung anfragen.
Wann gehen die Rücklagen beim Wohnungsverkauf auf den Käufer über?
Sobald das Eigentum – in diesem Fall die Wohnung – auf den Käufer übertragen wurde, geht die Instandhaltungsrücklage automatisch auf den Käufer über.
Konkret heißt das: Wurde der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschieben und notariell beglaubigt, erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Wurde diese vorgenommen und alle Steuern sowie Gebühren bezahlt, ist der Käufer der neue Wohnungseigentümer.
Fazit: Übertragung der Rücklagen auf den Käufer kann durch höheren Verkaufspreis ausgeglichen werden
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, haben Sie als Verkäufer keinen Anspruch auf die Auszahlung der von Ihnen gezahlten Rücklagen. Haben Sie bereits eine hohe Instandhaltungsrücklage auf dem Konto der Eigentümergemeinschaft, würde das einen finanziellen Verlust für Sie bedeuten.
Eine Erhöhung des Verkaufspreises bietet sich in einer solchen Situation an. Allerdings sollten Sie jedenfalls darauf achten, dass Sie den Verkaufspreis nicht zu hoch ansetzen, denn das kann dazu führen, dass Sie Ihre Wohnung unter Wert verkaufen müssen.
Wie das gemeint ist, können Sie im Blog-Artikel „Mit und ohne Makler: Wie Sie beim Hausverkauf kein Geld verschenken“ nachlesen. Dort finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie den richtigen Verkaufspreis festlegen.
Sollten Sie noch Fragen zu den Rücklagen beim Wohnungsverkauf haben, oder Hilfe beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung benötigen, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Als Immobilienmakler in Tirol können wir Sie mit unserem spezifischen Marktwissen vor allem bezüglich des richtigen Verkaufspreises umfassen beraten. Sie erreichen uns via Telefon (+ 43 512 580 242), via E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mag. Bernhard Großruck
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