Vielfach besteht die Meinung, dass derjenige Immobilienmakler der Beste ist, der den höchsten Kaufpreis verspricht. Ein überhöhter Kaufpreis kann jedoch die gegenteilige Wirkung haben, die Preisspirale dreht sich nach unten, eine regelrechte “Versteigerung nach unten” droht, wenn Ihre Immobilie mit dem falschen Preis auf den Markt kommt. Diesen Zeitpunkt abwartende Verhandler treten dann auf den Plan.
Verluste im -zig-Prozentbereich sind bei so einer falschen Preisbildung schon vorgekommen!
Dagegen sind 3% zzgl 20% Umsatzsteuer beim Verkauf einer Immobilie oder 3 Monatsmieten zzgl 20% Umsatzsteuer Netto-Betriebskosten und Heit für einen guten Immobilienmakler gut investiertes Geld!
Lassen Sie sich nicht mit überhöhten Preisversprechungen blenden, sondern verlangen Sie, dass Ihr Immobilienmakler die Preisbildung beim Verkauf Ihrer Immobilie nachvollziehbar und belegbar darstellt.
Und ein Immobilienmakler, der seine jahrelange Berufserfahrung, breite Ausbildung und Erfahrung für Sie beim Immobilienverkauf oder der Vermietung zur Verfügung stellt und mit Kosten in Vorleistung geht sollte Ihnen eine gesetzliche Maklerprovision im Erfolgsfall wert sein!